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UEFA EURO 2024™ - Public Screening Events

ServusTV als offizieller Medienpartner der UEFA in Österreich für die UEFA EURO 2024™ ist für die Umsetzung des Lizenzierungsprogramms der UEFA EURO 2024™ insbesondere die Lizenzierung der entsprechenden Rechte für Public Screening Events, in Österreich verantwortlich.

Öffentliche Übertragungen lassen sich in zwei Kategorien teilen: kommerzielle und nicht kommerzielle.

Kommerzielle öffentliche Übertragungen unterliegen Lizenzgebühren und zeichnen sich durch einen kommerziellen Charakter aus, z.B. durch den Verkauf von Speisen und Getränken, durch Eintrittsgelder oder durch Sponsoring durch Dritte. Hierfür ist eine Lizenz der UEFA erforderlich, die in Österreich von ServusTV vergeben wird. Ausgenommen sind kleine Veranstaltungen in Bars, Hotels oder Restaurants.

Nicht kommerzielle öffentliche Übertragungen haben keinen derartigen kommerziellen Charakter.

Antrag

Für Ihren Antrag füllen Sie bitte folgendes Formular aus. Bitte schicken Sie uns auch Ihr Konzept für Ihr Public Screening-Event. Die Entscheidung über die Vergabe der Lizenz für das Public Screening Event und den Abschluss des entsprechenden Vertrags liegt allein bei ServusTV und der UEFA.

Lizenzgebühren

Nur jene öffentlichen Übertragungen, die kommerziellen Charakter besitzen, unterliegen einer Lizenzgebühr an ServusTV. Es handelt sich um Veranstaltungen, die

  • direkten Gewinn durch den Verkauf von Produkten, Gütern und Dienstleistungen (auch Speisen und Getränke) erzielen

  • oder dritten Parteien Werbemöglichkeiten einräumen, unabhängig davon, ob dies kostenlos oder kostenpflichtig geschieht,

  • oder Eintrittsgelder erheben.

Die Lizenzgebühr für das Public Screening Event fällt einmalig an und bemisst sich an der maximalen Anzahl an Besuchern (=Besucherkapazität) pro Tag.

Lizenzgebühren Österreich

Kategorie

Besucherkapazität

Gebühr (zzgl. MWSt.)

1

Unter 300 ZuseherInnen

0,-

2

301-1.000 ZuseherInnen

1.500€

3

1.001 bis 2.500 ZuseherInnen

3.000€

4

2.501 bis 5.000 ZuseherInnen

7.000€

5

5.001 bis 10.000 ZuseherInnen

14.000€

6

Ab 10.001 ZuseherInnen

30.000€

Die Lizenz zur Durchführung einer Public-Screening-Veranstaltung wird von ServusTV für die Dauer des Turniers auf nicht-exklusiver Basis erteilt. Der Lizenznehmer bzw. Organisator einer Public-Screening-Veranstaltung kann entscheiden, wie viele Spiele er zeigen möchte.

Weitere wichtige Informationen

Gastronomiebetriebe (Bars/Hotels/Restaurants)
Öffentliche Übertragungen in Bars, Hotels und Restaurants sowie in anderen kommerziellen Einrichtungen erfordern keine Lizenz von ServusTV, sofern sie innerhalb der gastronomischen Räumlichkeiten stattfinden. Voraussetzungen dafür sind der Besitz relevanter TV-Abonnements für den kommerziellen Bereich sowie die erforderlichen örtlichen Genehmigungen. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die Veranstaltungen nicht gesponsert werden, kein Eintrittsgeld erhoben wird und keine zusätzlichen kommerziellen Aktivitäten stattfinden.

Theater/Kinos
Für Veranstaltungen in Theatern und Kinos gelten spezielle Richtlinien und Bedingungen. Bei Interesse erhält man Informationen zu diesen unter publicviewing@servustv.com.

Kleine Veranstaltungen
Obwohl sie als öffentliche Übertragungen gelten, wird keine Lizenzgebühr für Veranstaltungen fällig, an denen bis zu maximal 300 Menschen teilnehmen, es sei denn, diese Veranstaltungen werden gesponsert oder es wird Eintrittsgeld erhoben.

Die Organisatoren solcher Veranstaltungen müssen dennoch sicherstellen, dass sie die allgemeinen Bedingungen der UEFA für öffentliche Übertragungen einhalten und alle notwendigen örtlichen Genehmigungen einholen. Die betreffenden allgemeinen Geschäftsbedingungen finden sich hier (auf Englisch).

Auch wenn kein Entgeld für die Lizenz gezahlt werden muss, muss ein Vertrag mit ServusTV abgeschlossen werden, da die Einhaltung der UEFA EURO 2024™ Terms &Conditions vertraglich sichergestellt werden muss.

ServusTV behält sich das Recht vor, die Zustimmung für solche öffentlichen Übertragungen zu entziehen, bei denen sich der Veranstalter nicht an die oben genannten Bedingungen hält.

Allgemeine Geschäftsbedingungen / UEFA EURO 2024™ Public Screening Events Terms & Conditions
Die Lizenz für die gegenständlichen Public-Screening Events unterliegt den UEFA EURO 2024™ Terms & Conditions. (im folgenden T&Cs genannt) Diese T&C’s bilden den rechtlichen Rahmen und sind für alle Parteien in gleichem Maße bindend.

Marketing und Sponsoring
Die Richtlinien bezüglich Marketing- und Sponsoring-Aktivitäten im Zusammenhang mit Public-Screening Events unterliegen den UEFA EURO 2024™ T&C’s und sind in den o.a. AGB der UEFA festgehalten. Wichtige Regelungen sind nachfolgend zusammengefasst:

  • Die Präsenz von Marken, Logos und anderen Kennzeichen von Drittparteien, die am Public Screening Event beteiligt sind, jedoch nicht offizielle Partner der UEFA EURO 2024™ sind, ist auf den Standort des Public Screening Events beschränkt.

  • Logos/Marken der UEFA oder der UEFA EURO 2024™ dürfen bei Public Screening Events nicht genutzt werden; die einzige Ausnahme bildet der Veranstaltungstitel „UEFA EURO 2024™“, sofern er in Standardschrift verwendet wird und dazu dient, Zeit und Ort der Veranstaltung anzukündigen.

  • Die Veranstaltungen dürfen nicht als offizielle Veranstaltung der UEFA EURO 2024™ ausgewiesen werden.

  • Das TV-Signal von ServusTV als offiziellem TV-Partner der UEFA bzw. UEFA EURO 2024™ muss unverändert & zeitgleich übernommen werden (z. B. keine zusätzlichen Grafiken).

  • Werbemöglichkeiten dürfen nur an Unternehmen angeboten werden, die nicht direkt oder indirekt mit den Partnern der UEFA EURO 2024™ konkurrieren und gleichzeitig auch lokal ansässig sind.

  • Der Lizenznehmer bzw. Organisator eines Public Screening Events ist auf eigene Kosten dafür verantwortlich, alle organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der öffentlichen Übertragung zu erledigen und alle erforderlichen lokalen Genehmigungen für den Public Screening Standort zur Organisation und Durchführung einer öffentlichen Übertragung einzuholen und zu entrichten.

  • Den UEFA EURO 2024™ Partnern muss eine Integration auf dem Public Screening Event mit entsprechender Vorkaufsfrist angeboten werden.

  • Nicht offizielle Partner der UEFA EURO 2024™ dürfen nicht den Eindruck erwecken als wären sie offizielle Sponsoren der UEFA EURO 2024™

  • Bildschirme bei öffentlichen Vorführungen müssen eine „clear area“ von mindestens 3 Metern aufweisen, frei von jedem Branding, jeder Identifikation oder Assoziation, wobei folgende Ausnahmen gelten:

    • dem offiziellen UEFA EURO 2024™ Mitgliedsbranding,

    • dem offiziellen Branding des Medienpartners ServusTV,

    • dem offiziellen Brand der Stadt

Downloads

Hier finden Sie die UEFA EURO 2024 Terms and Conditions und die Sponsoren Kontakte.

Public Screening Sponsors Contact Details

Public Screening Terms and Conditions for Third Parties

Public Screening FAQs

Public Screenings in Österreich

Im Folgenden finden Sie eine Liste der Standorte in Österreich, an denen Public Screening Events geplant sind.

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