Datenanlieferung
Hier finden Sie alle Informationen für die Aufbereitung und Anlieferung Ihrer Daten.
1. Allgemeine Infos
Ausschließlich druckfähige PDF/X4 Version 1.6-Files.
Schriften und Bilder eingebettet.
Bilder für das Anzeigenmarketing: 300 dpi
Farbprofile:
Kern: ISO Coated v2.eci
Umschlag: ISO Coated v2.eci
PRINT Datenanlieferung
Druckunterlagen für Anzeigen an: advertising@at.redbulletin.com
Druckunterlagen für Advertorials, Schaufenster & Tipps an: creativesolutions@redbull.com
Wichtig: Zur optimalen Farbabstimmung ist ein farbverbindliches Proof beizustellen! Beigestellte Proofs gelten nur als farbverbindlich, wenn sie mit den korrekten Ausgabeprofilen erstellt und mit Medienkeil (Fogra) versehen worden sind.
DIGITAL Datenanlieferung
Werbemittel an: AdOps@redbull.com
Native Stories, Advertorials, Gewinnspiele etc. an: creativesolutions@redbull.com
2. Benennung digitaler Daten
Dateinamenskonvention: „RB_Ländercode*_xx_yy_Kundenname.pdf“
Wichtig: Der korrekte Dateiname der übermittelten Daten ist unumgänglich für eine richtige Abwicklung!
Weiters ist es unbedingt notwendig, einen Ansprechpartner für eventuelle Rückfragen anzugeben (mit Telefonnummer), an den wir uns im Falle von Unklarheiten oder unvollständiger Datenübertragung wenden können.
*LÄNDERCODE: Österreich = AT, Deutschland = DE, Schweiz = CH, Frankreich = FR, USA = USA, Mexiko = MX, England = UK
3. Format The Red Bulletin
Doppelseite (2/1 Seite): 404x275 mm
Einzelseite (1/1 Seite): 202x275 mm
1/2 Seite: 96x275 mm (hoch) und 202x134 mm (quer)
1/3 Seite: 66x275 mm (hoch) und 202x92 mm (quer)
1/4 Seite: 86,5x123,5 mm
*Ausnahme The Red Bulletin US:
Einzelseite (1/1): 9”x10,875” (228,6 x 276,225 mm)
Bleed: 0,125” (3,175 mm)
Doppelseite (2/1): Trim Size: 18”x10,875” (457,2 x 276,225 mm)
Bleed: 0,125” (3,175 mm)
4. Format Sonderausgaben
Doppelseite (2/1 Seite): 404x275 mm
Einzelseite (1/1 Seite): 202x275 mm
1/2 Seite: 96x275 mm (hoch) und 202x134 mm (quer)
1/3 Seite: 202x92 mm
1/4 Seite: 50,5x275 mm (hoch) und 202x69 mm (quer)
5. Abfallende Anzeigen
Beschnittzugabe: 3 mm (rundum, an allen Seiten!)
Bundzugabe für über den Bund laufende Motive:
im Kern: 4 mm je Seite
zwischen U2 und Kern: 4mm je SeiteAnschnittgefährdete Elemente müssen in einem Abstand von mindestens 5 mm zu allen Beschnitträndern platziert werden (Schneidedifferenz).
Bei allen Anzeigen müssen die Schnittmarken und Passkreuze außerhalb der Beschnittzugabe platziert werden.
6. Produktinfos für Beileimer / Beileger / Sachets / TOCs
Beileger
Mindestformat: 105x148 mm (die längere Seite muss geschlossen sein)
Maximalformat: 190x255 mm (die längere Seite muss geschlossen sein)
Beileimer
Mindestformat: 140x140mm (bitte um Mitteilung, ob der Beileimer oben oder unten angelegt werden soll)
Maximalformat: 202x275mm
Kopf-, Vorder-, und Fußbeschnitt, Fräsrand: +3mm
Sachets auf Trägerinserat
Mindestformat: 40x60 mm
Maximalstärke: 2 mm
Klebedifferenz: +/- 10 mm
Sachetform: rechteckig oder quadratisch (andere auf Anfrage)
Anlieferung: Stehend im Karton
TOC auf Trägerinserat
Mindestformat: 40x60 mm
Maximalformat: 162x235 mm
Klebedifferenz: +/-10 mm
Anlieferung: endbeschnitten
7. Anlieferung Beileimer / Beileger / Sachets / TOCs für The Red Bulletin
Muster: Wir bitten um Zusendung von 10 Mustern bis 4 Wochen vor dem jeweiligen Erscheinungstermin an die Red Bull Media House GmbH, Anzeigenabteilung, Am Grünen Prater 3, 1020 Wien.
Anlieferung spätestens 3 Wochen vor Erscheinungstermin, auf Palette abgestellt, 2% Zuschuss bei Beilagen, 3% bei Beileimern und TOCs, 5 % bei Sachets, und gekennzeichnet mit „Magazinname, Ausgabe: (Datum!)“ direkt in die Druckerei:
Quad/Graphics Europe Sp. z o.o.
Frau Marta Mróz
Tel.: +48 607 669 081
mmroz@quad.eu
Lager/Halle 2
ul. Pułtuska 120
07-200 Wyszków
Polen
Jede Anlieferung an das Lager von Quad/Graphics Europe muss mittels Liefermeldezettel unbedingt avisiert werden (Vergabe von Booking-Nummer und Timeslot). Details dazu finden Sie HIER.
7.1 TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN SACHETS:
Mind. 200 Expl. sind für einen Produktionstest notwendig. Die Produktionsfreigabe kann nur durch uns erfolgen.
Stand: Die Sachets werden nach der Klebepositions-Skizze aufgeklebt, wobei jedoch ein Abstand von mindestens 30 mm zum Bund, 20 mm zum Beschnitt, 20 mm zum Kopf und 20 mm zum Fuß eingehalten werden muss. Klebetoleranzen von +/- 5-10 mm und Parallelitätsabweichungen von +/- 5 mm sind zu berücksichtigen.
Bei Kopfanlage können die Sachets maschinell nur auf die erste Seite des Trägerproduktes positioniert werden, bzw auf die erste Seite eines 16-seitigen Bogens.
Generell ist eine Platzierung auf allen Seiten möglich, jedoch nur manuell.
Voluminöse Warenproben sollten im oberen oder unteren bzw. in der vorderen oder bundseitigen Hälfte des Trägerproduktes positioniert werden, um eine kreuzgelegte Paketbildung ohne manuelle Eingriffe zu gewährleisten.
Gestalt: Warenproben sollten in rechteckiger Form gestaltet und biegbar sein.
Die Dicke von Warenproben darf max. 2mm betragen.
Materialien/Umhüllung: Warenproben sollten aus plastisch verformbaren Materialien bestehen, die nach dem Biegvorgang in ihre Ausgangsform zurückgehen.
Der Schmelzpunkt der Warenprobenumhüllung muss über 180°C liegen. Streifenklebung am äußeren Rand parallel zum Bund!
Die Umhüllung der Warenprobe muss einem Berstdruck von 50 bar über 15 Minuten standhalten. Das entspricht einer Kraft von 10 kN auf einer Fläche von 20 qcm.
Flüssige Warenproben sollten in Alu-Beuteln verpackt sein.
Der Verarbeitungszuschuss für beigestellte Sachets beträgt mindestens 5%. Bei Unterlieferung ist eine Komplettbelegung nicht gewährleistet. Angabe erbeten, wo die Warenprobe auslaufen soll.
Fehlbelegungen von ca. 2% sind branchenüblich.
7.2 TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN BEILAGEN:
Gewicht: max. 50 g / Expl.
Papiergewicht:
2-seitig mindestens 150 g/qm
4-seitg mindestens 90 g/qm
8-seitg mindestens 60 g/qm
Voraussetzung: bei mehrseitigen Beilagen muss eine Seite geschlossen sein
Positionierung:
a) an unregelmäßiger Stelle im Heft
b) zwischen U2 und erster Inhaltseite (nur manuell möglich)
Anzahl: max. 5 Beilagen (3+2); an zwei unterschiedlichen Stellen
Der Verarbeitungszuschuss beträgt mindestens 1%. Bei Unterlieferung ist eine Komplettbelegung nicht gewährleistet. Angabe erbeten, wo die Beilage auslaufen soll.
Fehlbelegungen oder Doppelbelegungen von ca. 2% sind branchenüblich.
7.3 TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN BEILEIMER:
Am Klebebinder wird der Beileimer beim Zusammentragen wie ein einzelner Bogen mitgebunden. Beileimer können zwischen zwei Bogen platziert werden.
Bei 6-seitigen Beileimer müssen die Seiten 3 bis 6 schmaler sein als die beschnittene Breite des Heftes. Die Seiten 5 und 6 (innen) müssen darüber hinaus 5 mm vom Bund abstehen. Beileimer mit 8-seitigem Fensterfalz müssen insgesamt schmaler sein als die beschnittene Breite des Heftes. Die Innenblätter sind zusätzlich im Bund 10 mm kürzer.
Beileimer mit Klappe:
Formatbreite der Klappe nach vorne und hinten: Mindestens die Hälfte der Heftbreite, bis max. 13 mm vom Bund entfernt
Papiergewicht:
2-seitig mindestens 100 g/qm
4 bis 6-seitg mindestens 80 g/qm
8-seitg mindestens 50 g/qm
Papierlaufrichtung: parallel zum Bund
Der Verarbeitungszuschuss beträgt mindestens 2%. Bei Auflagen unter 30.000 Expl. muss der Zuschuss gesondert abgestimmt werden. Bei Unterlieferung ist eine Komplettbelegung nicht gewährleistet. Angabe erbeten, wo der Beileimer auslaufen soll.
7.4 TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN TOCS:
Stand: Die aufzuklebenden Produkte werden nach der Klebepositions-Skizze aufgeklebt, wobei jedoch ein Abstand von mindestens 30 mm zum Bund, 20 mm zum Beschnitt, 20 mm zum Kopf und 20 mm zum Fuß eingehalten werden muss.
Klebetoleranzen von +/- 5-10 mm und Parallelitätsabweichungen von +/- 5 mm sind zu berücksichtigen.
Bei Kopfanlage können die Produkte nur auf die erste Seite des Trägerproduktes positioniert werden. Bei Fußanlage liegt die Positionierungsmöglichkeit auf der letzten Seite des Trägerproduktes.
Voluminöse Produkte sollten im oberen oder unteren bzw. in der vorderen oder bundseitigen Hälfte des Trägerproduktes positioniert werden, um eine kreuzgelegte Paketbildung ohne manuelle Eingriffe zu gewährleisten.
Die Dicke darf max. 2mm betragen.
Der Verarbeitungszuschuss beträgt mindestens 3%. Bei Auflagen unter 50.000 Exemplaren muss der Zuschuss gesondert abgestimmt werden. Bei Unterlieferung ist eine Komplettbelegung nicht gewährleistet. Angabe erbeten, wo die Warenprobe auslaufen soll.
Fehlbelegung von ca. 2% sind branchenüblich.
Irrtümer und Druckfehler vorbehalten.
8. Kontakt
Martin Brandhofer
Production Manager
Martin.Brandhofer@redbull.com
Walter Sabada
Production Manager
Walter.Sadaba@redbull.com
Sabine Wessig
Production Manager
Sabine.Wessig@redbull.com
Red Bull Media House GmbH
Oberst-Lepperdinger-Str. 11-15
5071 Wals bei Salzburg
Österreich
Tel.: +43 (0662) 2240 - 0
info@at.redbullmediahouse.com
Verlagsadresse:
Red Bull Media House GmbH
Am Grünen Prater 3
1020 Wien
Tel.: +43 (01) 90 221 - 0
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